Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Großhandel von Chemiemitteln, insbesondere Düngemitteln, Farben und Lacke, Agrochemikalien, Kosmetika und pharmazeutischen Erzeugnissen die gem. § 44 AMG nicht unter die Apothekenpflicht fallen sowie andere in Industrie und Landwirtschaft verwendete Produkte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
Forschung und Entwicklung neuer und Verbesserung vorhandener Verfahren für die Herstellung spezieller und innovativer Produkte im Bereich der Landwirtschaft, der Chemie- und Pharmaindustrie sowie Beistand und Unterstützung bei der Behebung auftretender Produktionshindernisse, Erstellung der vollständigen Unterlagen bzw. Zertifikate für hergestellte und eingeführte Produkte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
Aufsicht bei der Umsetzung von neuen Produkten im Bereich der Landwirtschaft, der Chemie- und Pharmaindustrie und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
Entwurf von neuen Technologien zur Herstellung von Produkten im Bereich der Landwirtschaft, der Chemie- und Pharmaindustrie.