Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Renovierung und der Um- und Ausbau von Immobilien, der Handel mit Baustoffen, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, sowie das Kaufen, Halten und das Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien.