Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst, Bildung und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Herstellung und Vermittlung von künstlerischen, literarischen oder kulturpädagogischen Inhalten sowie von Kunst-, Literatur- und Wissenschaftskritik; durch die Vermittlung Veröffentlichung, Herausgabe und sonst allgemeine Zugänglichmachung der durch die Gesellschaft hergestellten Inhalte in Druckerzeugnissen, digitalen Medien (Bild und Ton) und öffentlichen Veranstaltungen und vergleichbaren Angeboten und Leistungen; durch die Vergabe von Stipendien oder Preisen nach veröffentlichten Vergaberichtlinien an Kulturschaffende aus Literatur, Literatur- und Wissenschaftskritik, Übersetzung, Kunst und Kultur; sowie die Durchführung sonstiger kultureller und kulturpädagogischer Veranstaltungen jeder Art einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.