Die Manager (Geschäftsführer) der Gesellschaft vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Manager (Geschäftsführer) der Gesellschaft bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet; die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Sachen; die Erbringung von Hausmeister und Reinigungsdienstleistungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.