Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im Bereich Informationstechnologie (IT) Gestaltung von Benutzererfahrungen, Gestaltung von Benutzeroberflächen, Entwicklung von Software, Markendesign, Vermarktung von Marken, Beratung von Unternehmen, Suche nach oder Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften und/oder Dienstleistern für andere Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.