Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Vermietung sowie Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Akquisition und Sicherung von Standorten für geschäftliche Aktivitäten, insbesondere für verbundene Unternehmen. Geschäftsführung, Geschäftsbesorgung und Vertretung von Gesellschaften, insbesondere von solchen, die den Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz zum Gegenstand haben.