Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Produktion, Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern, Bildaufnahmen und Druckschriften sowie Erwerb und Vergabe von Auswertungsrechten hinsichtlich Ton- und Bildaufnahmen und Druckschriften; Betreiben des Musikverlages und Merchandise Geschäftes sowie weitere Geschäfte im Medienbereich; das Management und die Vermittlung von Sportlern und Sportmannschaften im Amateur- und Profibereich; das Management von Musikern und Künstlern sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten; das Ausrichten von Veranstaltungen im Musik- und Sportbereich sowie der Vertrieb und die Vermarktung der Tickets selbiger Veranstaltungen; das Produzieren und der Verkauf von Merchandise Artikeln sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.