Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau und Betrieb eines Projektraums für Kunstaustellungen und Kunst-Performances sowie den Aufbau und Betrieb eines Programms zur Aus- und Weiterbildung von Künstler*innen.