Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten, und zwar Kindertagesstätten mit dem Ziel, Kindern deutscher und nichtdeutscher Herkunftssprachen gleichberechtige Bildungschancen in einem interkulturellen Umfeld zu ermöglichen. Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen, neben den Vorgaben des Berliner Bildungsprogrammes, auf eine naturbezogene pädagogische Ausrichtung sowie Integrations- und Inklusionsarbeit.