Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Miet-, Pacht-, Darlehens- und Kaufverträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnflächen, Gewerbe-flächen, Unternehmensbeteiligungen und/oder grundstücksgleichen Rechten oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge im In- und Ausland sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für die Entwicklung von Grundstücken und Immobilien im In- und Ausland.