Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Bildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere mittels Durchführung von Forschungsprojekten zu Fragen von Demokratie und digitaler Öffentlichkeit in Europa sowie zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse. Veröffentlichung von Informationen zum Thema Demokratie und digitale Öffentlichkeit beispielsweise im Internet. Durchführung von Kongressen und Workshops zu Fragen der digitalen Öffentlichkeit in Europa.