Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Erbringung von Unternehmens- und Organisationsberatungsleistungen im Allgemeinen und spezifisch in Bezug auf Unternehmens- beziehungsweise Organisations-Strategie, -Management, -Entwicklung, -Prozesse, -Vorausschau (foresight), für Dialog-, Austausch und Beteiligungsprozesse, interner und externer Kommunikation und Konfliktlösung und dabei auch das Entwickeln und Vertreiben von Studien, Trainings, Instrumenten und Publikationen, sowohl analoger als auch digitaler Art.