Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anbieten, Aushandeln und Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen für die Anwerbung von Fußballspielern durch Vereine, umfassende Dienstleistungen zur Unterstützung der Spielerentwicklung, Scouting, Marketingberatung für Spieler sowie die wirtschaftliche Beratung von Sportvereinen und Spielern.