Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu dem Themengebiet der Parkinson-Krankheit. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Aufbau von Prozessen und Systematiken, um analog vorhandene Gesundheitsinformationen besser und schneller zu digitalisieren;
- Aufbau einer Datenbank mit pseudonymisierten Gesundheitsinformationen und Zur-Verfügung-Stellung dieser an Forscher und Forschungseinrichtungen, deren Forschungsergebnisse zeitnah veröffentlicht werden, und
- Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung, deren Forschungsergebnisse zeitnah veröffentlicht werden.