Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das bundesweite Anbieten von Medien- und Marketingdienstleistungen. Das umfasst u. a. alle Tätigkeiten, die zur Planung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen nötig sind. Das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Außenwerbung (Wartung, Montagen, Vermietung), die Vermittlung von Mietverträgen für Werbeflächen von Drittanbietern an Endkunden, das Anmieten von Werbeflächen zum Zwecke der Vermarktung als Dauer- bzw. Hinweismedien. Das Durchführen von Veranstaltungen aller Art (z. B. Musikveranstaltungen, Marketing-Events, Präsentationen etc.). Beteiligungen aller Art (finanzielle Beteiligungen an anderen Unternehmen und an einzelnen Projekten). Groß- und Einzelhandel auch international, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf (z. B. Textilien, Waren des täglichen Bedarfs, Verbrauchs- und Konsumgüter). Zu diesem Zweck auch Vermittlung von Dienstleistungs- und Handelsverträgen.