Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb oder die Geschäftsführung sowie die Beteiligung an Unternehmen, die den Vertrieb und/oder die Herstellung von Perücken, Haarteilen, Mitteln zur Haar-, Körper- und Schönheitspflege oder branchenverwandten Waren zum Gegenstand haben;
der Erwerb und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, namentlich der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen.