Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Speisen und Getränken aller Art, insbesondere im Rahmen von so genannten Foodtrucks, Restaurants sowie die Franchisierung und Vergabe von Lizenzen für den Betrieb von Unternehmen mit dem vorstehenden Gegenstand einschließlich der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.