Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb eines Marktplatzes, z.B. in Form einer digitalen Online-Plattform, inklusive Dienstleistungen und die Entwicklung und der Vertrieb von Software jedweder Art im Zusammenhang mit dem Handel mit bzw. dem Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Mobilitätslösungen (ohne hierauf beschränkt zu sein).