Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck des Unternehmens ist die Bildung, Erziehung von Jugendlichen und Erwachsenen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung von Unterricht und Veranstaltungen über Geschichte und Kultur, Förderung der Volksbildung durch Durchführung von Präsens- und Onlineseminaren.