Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb, insbesondere auch Verleih von Filmen einschließlich Fernsehproduktionen, sonstigen audiovisuellen und mutlimedialen Produktionen und Verwertung von Rechten und Nebenrechten sowie Durchführung von Tätigkeiten, die mit der Produktion und dem Vertrieb unmittelbar und mittelbar zusammenhängen einschließlich Lizensierung, Handel mit Lizenzen. Die Gesellschaft kann auch Online und Social Media Content herstellen und vermarkten sowie VR Content, Videospiele und die Repräsentation und das Management von Künstlern und Filmschaffenden übernehmen.