Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz im Sinne von § 52 Absatz 2 Ziffer 16 der Abgabenordnung.
Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Verbraucherberatung zur Schaffung von mehr Markttransparenz, insbesondere durch öffentlich und allgemein zugängliche Beratungsangebote zu Fragen der Markttransparenz, die Veröffentlichung von Verbraucher-informationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie Beratungsgesprächen mit Verbrauchern zur Vermeidung von Verbraucherproblemen;
Verbraucherunterstützung bei Problemen, insbesondere der Unterstützung von Verbrauchern bei der Lösung aufgetretener Probleme im Einzelfall. Die Gesellschaft erbringt dazu allgemeine Information, Beratung und Unterstützung, aber ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.