Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Schmuck jeglicher Art (neu und gebraucht). An- und Verkauf von Münzen und Anlagegold. Handel sowie Aufarbeitung von Edelmetallen jeglicher Art. Handel mit Diamenten, Uhren und Edelmetallen sowie Halbzeugen jeglicher Art.