Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen deutschlandweit im Bereich der erlaubnisfreien Betriebsverwaltung und -beratung unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung, insbesondere in den Bereichen Unternehmensgründung, Betriebsführung, Business Development, Marketing und Nachfolgeplanung; bundesweites Projektmanagement einschließlich Projektplanung, -durchführung, -verwaltung und -leistungsbeurteilung mit besonderem Fokus auf Markterschließung und Geschäftsentwicklung; die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere von Unternehmensbeteiligungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; der Import und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Elektro-Gartenwerkzeugen.