Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnispflichtige und nicht erlaubnispflichtige Bewachung im Bereich Objektschutz, Veranstaltung, Service und Konferenzschutz, Revierdienst, Alarmaufschaltung, Schutz vor Diebstahldelikten im Einzelhandel, sowie Dienstleistungen im Bereich des Facility Management.