Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapieren und Derivaten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung sowie Vertretung bei anderen Unternehmen.