Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die Entwicklung und Umsetzung von Dienstleistungskonzepten, die Entwicklung, Bereitstellung und der Betrieb von Softwarelösungen, die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften, insbesondere administrative und technologische Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.