Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehen und Halten von Beteiligungen an sowie Beratung (einschließlich Entwicklung und Unterstützung beim Aufbau von Organisationen und Unternehmensstrukturen), mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, von Unternehmen und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte aller Art.