Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und maßgeblich, aber nicht nur der Erwerb und mögliche Entwicklungen von unbebauten und bebauten Grundstücken für den Eigenbestand und/oder zur Veräußerung. Hierzu können auch Beteiligungen an anderen Unternehmen begründet werden. Die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und/oder als Dienstleistung für eigene und Unternehmen mit denen kein Beteiligungsverhältnis besteht. Grundsätzlich sind jegliche Tätigkeiten zur Erreichung des Gesellschaftszwecks abgedeckt, einschließlich solcher Tätigkeiten, die der Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen.