Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hochbau, Mauerer- und Stahlbetonarbeiten, Trockenbau, Putz-, Estrich-, Zimmerer- und Abbrucharbeiten und der Handel im Einzel- und Großhandel von Baustoffen aller Art sowie Hochbau-Auftragsvergabe. Ferner: Verwaltung und Halten des eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Auftragsvergabe.