Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen sowie Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils einschließlich aller Tätigkeiten und Geschäfte, die geeignet sind, den genannten Zwecken der Gesellschaft sowie der Beteiligungsgesellschaft zu dienen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.