Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Die Verwaltung eigener wie fremder Immobilien sowohl als Hausverwaltung (Vertretung von Vermietern gegenüber Mietern), als auch als Verwalter von Wohnungseigentum (Rechtsverkehr der Wohnungseigentümergemeinschaft), die Vermittlung des Erwerbs und der Veräußerung sowie der Vermietung von Immobilien und der Erwerb, die wirtschaftliche Nutzung und die Veräußerung von Immobilien.