Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, insbesondere Franchise, ferner die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Gastronomie und Handel. Ferner der Im- und Export von sowie der Groß- und Einzelhandel mit gastronomiebezogenen Produkten aller Art, insbesondere von asiatischen Lebensmitteln und Getränken.