Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel mit Elektronik, Telekommunikation und Restposten aller Art; der Büroservice, die Beratung von Unternehmen und Vermittlung von Aufträgen, soweit diese Tätigkeiten keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen sowie der Online-Handel mit Elektronik, Textilien, Motorradzubehör, Haushaltswaren und Sanitärbedarf.