Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Organisationen, Körperschaften und Gesellschaften im Bereich Marketing, Markenbildung, Kommunikation und Transformation hin zum nachhaltigen Unternehmen durch die Verankerung der Nachhaltigkeitsziele in der Unternehmensstrategie mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit inklusive Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen.
Die Gesellschaft verfolgt den weiteren Zweck, mit ihrer Geschäftstätigkeit eine erhebliche positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt zu erzielen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.