Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Rohhochbau, Tiefbau und Sanierung im Rahmen des Maurer-, Putzer-, Beton-, und Stahlbetonhandwerks, die Durchführung von Wärmedämmarbeiten, der Trockenbau sowie die Ausführung und Vergabe von Maler- und Tapeziererarbeiten; die Vermittlung von weiteren Bauausführungen und Leistungen an Subunternehmen sowie als Generalübernehmer für die Errichtung von Bauvorhaben, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt.