Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tiefbau im öffentlichen und privaten Land für Verlegung von Leerrohren und Kabeln, Bagger- und Erdbewegungsarbeiten und die dadurch entstehenden Pflasterarbeiten sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen.