Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Tabakwaren, Getränken und Spirituosen, Blumen, Schreibwaren und Backwaren, Textilien und Accessoires, Pyrotechnik der Klasse I und II, Geschenkeartikel, der Verkauf von BVG-Karten, der Betrieb eines Lotto-/Toto-/Paketshops sowie das Betreiben von erlaubnisfreien Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank und von Cafes mit Sitzmöglichkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.