Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf, Entwicklung und Projektieren von Grundbesitz und Halten und Verwalten des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitzes. Genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.