Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Verwaltung von Marinas und Yachthäfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Bereitstellung von Liegeplätzen, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten, die Vermietung und der Verkauf von Booten und Yachten sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen und Einrichtungen für Bootseigner und Besucher, weiterhin die Vermietung von Ferienwohnungen. Dies umfasst auch den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, Restaurants und anderen Einrichtungen innerhalb der Marinas und Yachthäfen.