Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Import- Export, Groß- und Einzelhandel sowie Internethandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Konsumgütern, Unterhaltungselektronik, Haushaltswaren und Haushaltsgeräten; Vermittlungstätigkeit in den oben genannten Bereichen, Werbung für eigene Betriebe und fremde Dritte; Abschluss von Werbeverträgen und Verkauf von Werberechten; Erbringung von Consulting- und Marketingleistungen im Hinblick auf die oben angeführten Tätigkeitsbereiche; Erbringung von Leistungen im Bereich Transport, Logistik und Lieferservice mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Geschäfte, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausgeschlossen.