Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung durch den Betrieb von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe verfolgen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und der Unterhaltung von Kindertagesstätten verfolgt. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an anderen Einrichtungen beteiligen oder andere Einrichtungen übernehmen.