Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland insbesondere im Gesundheitswesen, die Gründung von Unternehmen, das Halten und Verwalten sowie die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens.