Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Beteiligung an Unternehmen mit insbesondere folgendem Gegenstand: Marketing und Servicedienstleistungen für Internet und Telekommunikation, Entwicklung und Vertrieb von Internetauftritten, Softwarelösungen für Internet und Telekommunikation sowie jede damit in Zusammenhang stehende Tätigkeit. Planung und Durchführung von Events und Veranstaltungen in Sport, Wirtschaft und Kultur. Dienstleistungen im Bereich Management, Sponsoring, Werbung und Promotion, Unternehmensberatung und Consulting, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen und der Handel mit Gegenständen aller Art die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen und unter der Voraussetzung der Erlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen.