Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die frühkindliche Bildung und Erziehung durch Betreiben von Kindertagesstätten gemäß Berliner Bildungsprogramm.
Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der frühkindlichen und sozialpädagogischen Bildung durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten gemäß dem Berliner Bildungsprogramm, die Durchführung von Erziehungs -und Familienberatung durch Familienzentren gemäß § 28 SGB VIII, die Durchführung von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß KHJG (SGB VIII).
Die Gesellschaft kann einzelne Kinder und Jugendliche unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen.