Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren Geschäftsführung. Ferner Produktion, Vertrieb, Im- und Export und Handel mit Tabak, Tabakwaren, Elektronik und deren Zubehör, Handel mit Waren jeglicher Art, insbesondere mit alkoholischen Getränken sowie der Aufbau von und der Handel mit Kühlzellen und Kühlhäusern.