Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten; sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen (unter Ausschluss von Tätigkeiten
nach dem Kreditwesengesetz), soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.