Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung mittelständisch organisierter Unternehmen, insbesondere die Beratung bei der Strukturierung von Finanzierungen sowie von Investments und Beteiligungen sowie beim Unternehmenskauf und -verkauf sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit diese Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.