Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausschließlich die Tätigkeit als Verbriefungszweckgesellschaft für die Verbriefung von Unternehmensanteilen. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere folgende Tätigkeiten übernehmen: (i) Erwerb von Unternehmensanteilen und Sicherheiten, (ii) Finanzierung des Erwerbs durch die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten, (iii) Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den oder als Hilfsgeschäft für die unter (i) und (ii) genannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird dabei keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch betreiben.