Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei diesen Unternehmen. Darüber hinaus befasst sich das Unternehmen mit der Einrichtung und Führung von Zweigniederlassungen. Das Unternehmen ist ebenfalls berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere auch im Bereich der Finanzdienstleistungen und des Investmentwesens. Es kann Grundbesitz erwerben, belasten und veräußern.