Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Maurer- und Betonbauerarbeiten, das Straßenbauhandwerk, die Realisierung von Projekten auf eigene und fremde Rechnung sowie bauleitende Tätigkeit, der Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Minibagger, Betonmischer, Rüttelplatten und Werkzeug wie Akkuschrauber, Schleifgeräte und Hydraulikpressen sowie deren Vermietung, die Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Durchführung von Transporten.